Nicht selbst, unter keinen Umständen
Ein reifes Nest beherbergt mehrere Tausend Tiere und wird verteidigt [1]. Die Beseitigung gehört in die Hände von Fachleuten mit Schutzausrüstung und Spezialgerät, geschulte Imkerinnen und Imker oder Schädlingsbekämpfer [1][21]. Dazu kommt die Höhe: im Mittel rund 9 Meter in Deutschland, 18 Meter in der Schweiz [15].
Der erste Schritt ist die Bestimmung, nicht die Beseitigung
Die Europäische Hornisse Vespa crabro ist in Deutschland besonders geschützt [18]. Ihr Nest zu zerstören, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden. Die Asiatische Hornisse dagegen steht auf der Unionsliste invasiver Arten [16].
Die beiden Nester lassen sich unterscheiden, woran, steht unter Das Nest der Asiatischen Hornisse. Im Zweifel entscheidet nicht der Eigentümer, sondern die Behörde: In Nordrhein-Westfalen ist die Meldung mit Fotobeleg im Landesportal vor der Beseitigung ausdrücklich verpflichtend, und die Untere Naturschutzbehörde prüft, ob eine Entnahme überhaupt nötig ist [21].
Wer zuständig ist
Es gibt in Deutschland keine bundesweit einheitliche Regelung. Zuständigkeit und Kostentragung sind Sache der Länder und Kommunen. Der Weg ist überall derselbe:
- Fund melden, über das Meldeportal des eigenen Bundeslands. Die vollständige Liste steht unter Rechtslage und Meldewege.
- Bestätigung abwarten. Die Untere Naturschutzbehörde prüft die Bestimmung und entscheidet über das weitere Vorgehen [21].
- Fachbetrieb beauftragen, wenn die Behörde die Beseitigung nicht selbst veranlasst [59].
Was es kostet
Die Kostenfrage wird in jedem Land anders beantwortet, und sie hat sich zuletzt mehrfach geändert:
| Land | Regelung |
|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Prämie an Imkerverbände: 150 € für ein Primärnest, 300 € für ein Sekundärnest. Entfernung nur durch geschulte Personen, Anzeige über das Landesportal [58] |
| Hessen | seit 2026 keine Kostenübernahme mehr, weil die Art als etabliert gilt. Eigentümer zahlen selbst [59] |
| Luxemburg | Notfallplan mit Prämie bis 300 € je Nest [51]; die Stadt Luxemburg beseitigt leicht zugängliche Nester kostenlos [52] |
| Frankreich | Imker tragen die Kosten auf eigenem Grund; der Präfekt kann die Beseitigung anordnen, auch auf Privatgrund. Die Finanzierung ist ausdrücklich lokal zu klären [56] |
Für eine bundesweite Preisspanne gibt es keine amtliche Quelle. Wer einen Fachbetrieb beauftragt, sollte den Preis vorher schriftlich bestätigen lassen und zuvor bei der Kommune nachfragen, ob ein Zuschuss besteht, die Regelungen ändern sich jährlich.
Wie fachgerecht beseitigt wird
Der französische Bekämpfungsplan beschreibt das Verfahren am genauesten, weil dort seit 2004 mit der Art gearbeitet wird [55]:
| Nesttyp | Verfahren |
|---|---|
| Primärnest | mechanisch abnehmen, bevorzugtes Verfahren. Kleine Nester 24 Stunden einfrieren. Eingriff abends oder früh morgens, wenn alle Tiere im Nest sind [55] |
| Sekundärnest | unter fünf Metern einhüllen oder absaugen; höher gelegen mit Teleskopstange oder Drohne [55] |
In Deutschland zugelassen sind mechanisches Absaugen, thermische Vereisung oder Verbrennung sowie eine Betäubung mit Kohlendioxid [21]. Chemische Mittel sind stark eingeschränkt: Kieselgur ist seit Ende 2023 nicht mehr zulässig, und seit Ende 2024 sind die übergangsweise erlaubten Wirkstoffe im Freiland verboten [21][54].
Frankreich rät ausdrücklich von Paintball-Geschossen ab, weil sie Biozide großflächig in die Umwelt tragen, und von Permethrin, weil behandelte Nester danach als Sondermüll entsorgt werden müssen [55].
Der Zeitpunkt entscheidet über den Nutzen
Die praktisch wichtigste Erfahrung aus Frankreich steht gleich zu Beginn des nationalen Plans: Ein Nest zu zerstören, das erst nach dem Ausflug der Jungköniginnen entdeckt wurde, nützt nichts, als Richtdatum nennt der Plan den 15. November, je nach Gebiet verschieden [55].
Umgekehrt gilt: Je früher im Jahr, desto größer die Wirkung. Ein im April beseitigtes Embryonalnest verhindert ein Volk, das im Herbst über hundert Jungköniginnen hervorgebracht hätte [4]. Gipuzkoa setzt deshalb das Ende der Königinnenphase auf den 30. April und beseitigt Nester bis zum 20. Dezember, vorrangig im Umkreis von 1.000 Metern um Bienenstände [60].
Wie andere Länder es organisieren
| Land | Organisation |
|---|---|
| Frankreich | Seit 2012 Tierseuche zweiter Kategorie für die Honigbiene, seit 2018 geregelte invasive Art [56]. Das Gesetz vom 14.03.2025 legt erstmals die Rolle jedes Beteiligten fest, vom Bürger bis zum Präfekten [57]. Beseitigung nur durch Betriebe, die eine Selbstverpflichtung unterschrieben haben [55] |
| Spanien (Gipuzkoa) | Bürger melden der Gemeinde; wer 112 anruft, wird an die Gemeinde verwiesen. Gemeinden arbeiten mit eigenen Teams oder Entwicklungsagenturen. Die Feuerwehr rückt nur in Notfällen aus, etwa bei unzugänglichen Nestern oder Stromgefahr [60] |
| Portugal | Meldung über die staatliche Plattform STOPVESPA; die Gemeinde prüft und gibt an die Feuerwehr weiter. Vorrang haben Nester in Wohngebieten nahe Kindern und älteren Menschen, danach Nester in Feld und Wald [61] |
Allen drei Ländern gemeinsam ist, dass die Meldung zentral läuft und die Beseitigung an geprüfte Stellen geht. Deutschland ist an diesem Punkt noch uneinheitlich: Sechzehn Länder, sechzehn Meldewege, unterschiedliche Kostenregelungen.
Was zu tun ist
- Nicht selbst beseitigen, keine Sprühmittel, kein Wasser, kein Feuer.
- Fotografieren aus sicherer Entfernung und melden: Die Behörde bestimmt die Art.
- Bei der Kommune nachfragen, ob es einen Zuschuss gibt, bevor ein Auftrag erteilt wird.
- Nur Fachbetriebe mit Schutzausrüstung und Nachweis beauftragen, Preis vorher schriftlich.
Was sich nicht belegen ließ
- Eine amtliche, bundesweite Preisübersicht für die Nestbeseitigung gibt es nicht. Die hier genannten Beträge sind Prämien und Zuschüsse einzelner Länder, keine Marktpreise.
- Ob und in welcher Höhe einzelne Bundesländer 2027 fördern, stand bei Abfassung dieser Seite nicht fest. Die Regelungen ändern sich jährlich.
- Für Baden-Württemberg, Bayern und die übrigen Länder ließ sich keine aktuelle, amtlich belegte Kostenregelung finden; genannt sind deshalb nur Länder mit belegter Quelle.
Quellen
- [1] Umweltbundesamt: Asiatische Hornisse
- [4] Monceau et al. 2013, Journal of Pest Science
- [15] Presuhn und Ernst 2026, Insects
- [16] Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
- [18] Bundesnaturschutzgesetz § 44 (besonders geschützte Arten)
- [21] LANUK NRW: Asiatische Hornisse, Maßnahmen
- [51] Luxemburgisches Umweltministerium, 08.04.2026: Notfallplan mit Prämie bis 300 Euro je Nest
- [52] Stadt Luxemburg, 22.04.2026: kostenlose Nestbeseitigung bei leicht zugänglichen Nestern
- [54] Umweltbundesamt: Häufige Fragen zu Bioziden gegen die Asiatische Hornisse, Stand 20.03.2026
- [55] FREDON France und GDS France: Stratégie et plan national de lutte contre le frelon asiatique à pattes jaunes, März 2025
- [56] Ministère de l'Agriculture (Frankreich): Le frelon asiatique, quelle réglementation
- [57] LOI n° 2025-237 vom 14.03.2025 gegen die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse und zum Schutz der Imkerei (Frankreich)
- [58] Landwirtschaftsministerium NRW, 03.05.2026: Förderkonzept gegen die Asiatische Hornisse
- [59] Kreisverwaltung Odenwaldkreis, Juni 2026: Entfernung von Nestern muss selbst gezahlt werden
- [60] Diputación Foral de Gipuzkoa: Protocolo de actuación frente a Vespa velutina
- [61] INIAV, DGAV und ICNF: Plano de Ação para a Vigilância e Controlo da Vespa velutina em Portugal
Die Nummern gelten auf allen Wissensseiten gleich. Wo eine Aussage keinen Beleg trägt, steht das ausdrücklich dabei.