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Rechtslage und Meldewege

Seit März 2025 gilt die Art in Deutschland als weit verbreitet. Damit entfielen Bekämpfungs- und Meldepflicht — gemeldet werden soll trotzdem.

Der europäische Rahmen

Die Asiatische Hornisse steht seit dem 3. August 2016 auf der Unionsliste invasiver Arten der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 [16][1]. Bis 2025 galt in Deutschland das Regime der Früherkennung und Sofortbeseitigung.

Wichtige Änderung im März 2025: Die Art wurde in Deutschland von „neu auftretend" auf „weit verbreitet" umgestuft und unterliegt seither dem Management nach Artikel 19 der Verordnung. Damit entfielen die Bekämpfungspflicht und eine formale bundesweite Meldepflicht [1].

Das bedeutet nicht, dass die Art harmlos wäre. Der Wechsel besagt nur, dass eine flächendeckende Ausrottung als nicht mehr erreichbar gilt. Fundmeldungen bleiben ausdrücklich erwünscht und sind weiterhin Kern des Managements [1].

Wer zuständig ist

Zuständig sind die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bundesländer haben dafür eigene Meldewege eingerichtet [1].

Meldewege je Bundesland — vor der Meldung bitte den aktuellen Stand beim jeweiligen Land prüfen
BundeslandMeldeweg
Baden-WürttembergMeldeportal der LUBW
Bayernbeewarned.de
Nordrhein-Westfalenvespa-velutina.nrw beziehungsweise Neobiota-Portal NRW
HessenMeldeportal des HLNUG
Rheinland-PfalzLandes-Meldeportal
Saarlandvelutina-saar.de
Niedersachsen, Bremen, HamburgPortal Neobiota-Nord
BerlinHymenopterendienst des NABU
BrandenburgLandesverband Brandenburgischer Imker
ThüringenLandesamt für Umwelt
Übrige Länderjeweiliges Landes-Meldeportal

Was jede Meldung braucht

Ein Foto oder Video ist bei den Meldestellen durchgängig Voraussetzung. In Nordrhein-Westfalen ist der Bildbeleg vor einer Tötung sogar verpflichtend [2] — er schützt die heimische Hornisse vor Verwechslung.

Doppelt melden schadet nicht. Eine Meldung hier auf der Karte ersetzt die amtliche Meldung nicht — sie macht den Fund aber sofort für andere Imkerinnen und Imker in der Umgebung sichtbar. Hier melden

Was sich nicht belegen ließ

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