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Rechtslage und Meldewege

Seit März 2025 gilt die Art in Deutschland als weit verbreitet. Damit entfielen Bekämpfungs- und Meldepflicht: Gemeldet werden soll trotzdem.

Der europäische Rahmen

Die Asiatische Hornisse steht seit dem 3. August 2016 auf der Unionsliste invasiver Arten der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 [16][1]. Bis 2025 galt in Deutschland das Regime der Früherkennung und Sofortbeseitigung.

Wichtige Änderung im März 2025: Die Art wurde in Deutschland von „neu auftretend“ auf „weit verbreitet“ umgestuft und unterliegt seither dem Management nach Artikel 19 der Verordnung. Damit entfielen die Bekämpfungspflicht und eine formale bundesweite Meldepflicht [1].

Das bedeutet nicht, dass die Art harmlos wäre. Der Wechsel besagt nur, dass eine flächendeckende Ausrottung als nicht mehr erreichbar gilt. Fundmeldungen bleiben ausdrücklich erwünscht und sind weiterhin Kern des Managements [1].

Wer zuständig ist

Zuständig sind in der Regel die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bundesländer haben dafür eigene Meldewege eingerichtet [1]. Eine Ausnahme ist Bayern: Dort bittet die zuständige Landesanstalt ausdrücklich darum, Beobachtungen nicht an Behörden oder Landratsämter zu schicken, sondern ausschließlich über die Meldeplattform [33].

Meldewege je Bundesland. Alle Adressen wurden am 08.09.2026 und erneut am 29.09.2026 geprüft; vor der Meldung bitte trotzdem den aktuellen Stand beim jeweiligen Land ansehen, die Zuständigkeiten ändern sich.
BundeslandMeldewegDirekt melden
Baden-WürttembergMeldeportal der LUBW, Foto verpflichtend [32]Zum Meldeportal
BayernBeewarned, betrieben von der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau; Meldungen ausdrücklich nicht direkt an Landratsämter [33]Zum Meldeportal
Nordrhein-WestfalenNeobiota-Portal des LANUK [34]Zum Meldeportal
HessenMeldeportal des HLNUG, Bild- oder Videonachweis verpflichtend [35]Zum Meldeportal
Rheinland-PfalzArtenFinder Rheinland-Pfalz [36]Zum Meldeportal
SaarlandVelutina Saar [37]Zum Meldeportal
Niedersachsen, Bremen, HamburgAHlert-Nord auf neobiota-nord.de [38]Zum Meldeportal
SachsenMeldeportal des LfULG, Foto oder Video verpflichtend [39]Zum Meldeportal
Sachsen-AnhaltMeldeportal des Landesamts für Umweltschutz, Bildnachweis verpflichtend [40]Zum Meldeportal
Schleswig-HolsteinMeldeportal des Landesamts für Umwelt [41]Zum Meldeportal
Mecklenburg-VorpommernMeldeportal Arten des LUNG [42]Zum Meldeportal
BrandenburgMeldung an den Landesverband Brandenburgischer Imker, veröffentlicht vom Landesamt für Umwelt, das die Bearbeitung übernimmt [43]E-Mail an vvmeldung@imker-brandenburgs.de
ThüringenThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Meldung per E-Mail, kein Formular [44][62]E-Mail an artenmeldung@tlubn.thueringen.de
BerlinHymenopterendienst des NABU Berlin. Die Senatsverwaltung hat diesen Dienst eingerichtet und mit der Überwachung der Art betraut; ein eigenes Behördenformular gibt es in Berlin nicht [45][46]E-Mail an kontakt@hymenopterendienst.de

Was jede Meldung braucht

Ein Foto oder Video ist bei den Meldestellen durchgängig Voraussetzung. In Nordrhein-Westfalen ist der Bildbeleg vor einer Tötung sogar verpflichtend [21]: Er schützt die heimische Hornisse vor Verwechslung.

Was Artikel 19 praktisch bedeutet

Die Verordnung unterscheidet zwei Regime. Artikel 16 und 17 gelten für Arten, die neu auftreten: Dort besteht eine Pflicht zur Früherkennung und zur sofortigen Beseitigung, weil eine Tilgung noch möglich erscheint. Artikel 19 gilt für Arten, die bereits weit verbreitet sind. Er verlangt Managementmaßnahmen, die die Auswirkungen begrenzen, nicht mehr die Ausrottung [16].

Der Wechsel im März 2025 hat also nicht die Art verändert, sondern die Zielsetzung: vom Tilgen zum Begrenzen. Für die einzelne Imkerin und den einzelnen Imker heißt das, dass niemand mehr verpflichtet ist, ein Nest zu beseitigen, und dass umgekehrt auch niemand mehr verpflichtet ist, es zu melden. Die Meldung wird damit zur freiwilligen Leistung, von der die gesamte Lagebeurteilung abhängt [1][21].

Was weiterhin verboten ist

Der Wegfall der Bekämpfungspflicht hat eine Kehrseite, die leicht übersehen wird: Die Europäische Hornisse bleibt besonders geschützt [18]. Ihre Nester dürfen ohne Ausnahmegenehmigung nicht zerstört werden, auch dann nicht, wenn jemand sie für die eingeschleppte Art hält. Wer sich irrt, haftet für den Irrtum, wenn er vermeidbar war.

Für die Praxis folgt daraus eine feste Reihenfolge: erst fotografieren, dann melden, dann handeln lassen. Wer diese Reihenfolge einhält, kann nichts falsch machen, auch wenn sich die Bestimmung später als falsch herausstellt.

Was die Verbände fordern

Die Umstufung vom März 2025 blieb nicht unwidersprochen. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz hat am 20. März 2026 einen Forderungskatalog an das Ministerium gerichtet, überschrieben mit „Staatsaufgabe statt Imkerlast" [28]. Ein EU-Positionspapier, das der Deutsche Imkerbund mitträgt, baut darauf auf [29].

Gefordert vonWas verlangt wird
StaatDie Bekämpfung soll eine staatliche Aufgabe mit fachlicher Organisation werden, nicht auf Imkerei und Ehrenamt abgewälzt.
StaatEine länderübergreifende Strategie samt Zusammenarbeit mit den Nachbarländern.
StaatOffenlegung der Rechtsgrundlagen der Umstufung, die der Verband für möglicherweise rechtswidrig hält.
Verursacher„Wer einschleppt, muss auch zahlen": Die Kosten sollen beim Handel liegen, über den die Art eingeschleppt wurde.
StaatVerbindliche Qualitäts- und Arbeitsschutzstandards für die Nestbeseitigung, mit klarer Verantwortlichkeit.
EU-KommissionBessere Unterstützung, besserer Austausch zwischen den Mitgliedstaaten, konsequente Durchsetzung der bestehenden Regeln.
WissenschaftPraxistaugliche Lösungen, die Aufwand und Kosten senken.

Die genannten Probleme decken sich mit dem, was auch die Forschung beschreibt: uneinheitliche Umsetzung zwischen den Mitgliedstaaten, fragmentierte Kommunikation zwischen Behörden, Zuständigkeit bei Regionen statt Nationalstaaten und die praktische Schwierigkeit, Nester früh genug und in ausreichender Zahl zu finden [29].

Zuständigkeit ist Ländersache

Die auffälligste deutsche Besonderheit ist, dass es keinen bundesweit einheitlichen Weg gibt. Während Frankreich einen nationalen Plan auflegt und die Niederlande auf Provinzebene entscheiden, hat in Deutschland jedes Land eigene Regelungen: eigene Meldewege, eigene Förderung, eigene Zuständigkeiten. Bayern hat im Juli 2025 einen Aktionsplan beschlossen, dessen Maßnahmen 2026 weiterlaufen [33]; andere Länder arbeiten mit einzelnen Erlassen.

Wer in einem Land wohnt, in dem noch wenig geregelt ist, kann sich an einem bestehenden Plan orientieren und bei der eigenen Behörde darauf verweisen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises ist dafür meist die richtige Adresse. In Bayern läuft stattdessen alles über die Meldeplattform der Landesanstalt [33].

Doppelt melden schadet nicht. Eine Meldung hier auf der Karte ersetzt die amtliche Meldung nicht: Sie macht den Fund aber sofort für andere Imkerinnen und Imker in der Umgebung sichtbar. Wir geben Meldungen nicht an Behörden weiter; den amtlichen Weg geht jede Person selbst, über den Link in der Tabelle oben. Nach dem Absenden auf velutinafinder.de/melden zeigen wir den passenden Link für den gemeldeten Ort gleich mit an.

Was sich nicht belegen ließ

Quellen

  1. [1] Umweltbundesamt: Asiatische Hornisse
  2. [16] Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
  3. [18] Bundesnaturschutzgesetz § 44 (besonders geschützte Arten)
  4. [21] LANUK NRW: Asiatische Hornisse, Maßnahmen
  5. [28] Imkerverband Rheinland-Pfalz: Staatsaufgabe statt Imkerlast
  6. [29] Deutscher Imkerbund: EU-Positionspapier zu Vespa velutina
  7. [32] LUBW Baden-Württemberg: Asiatische Hornisse melden
  8. [33] Beewarned, Meldeplattform der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
  9. [34] LANUK NRW: Neobiota-Portal, Fundmeldung
  10. [35] HLNUG Hessen: Meldeportal Asiatische Hornisse
  11. [36] ArtenFinder Rheinland-Pfalz: Meldeaufruf Asiatische Hornisse
  12. [37] Velutina Saar, Meldestelle für das Saarland
  13. [38] AHlert-Nord auf neobiota-nord.de: Fundmeldung für Niedersachsen, Bremen und Hamburg
  14. [39] LfULG Sachsen: Meldeportal Asiatische Hornisse
  15. [40] Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt: Meldeportal
  16. [41] Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein: Meldeportal
  17. [42] LUNG Mecklenburg-Vorpommern: Meldeportal Arten
  18. [43] Landesamt für Umwelt Brandenburg: Steckbrief Asiatische Hornisse mit Meldeweg
  19. [44] TLUBN Thüringen: invasive Arten melden
  20. [45] NABU Berlin, Hymenopterendienst
  21. [46] Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Merkblatt Asiatische Hornisse in Berlin, der Hymenopterendienst ist mit der Überwachung betraut
  22. [62] bienen&natur: Vespa velutina melden, Meldeadressen für jedes Bundesland

Die Nummern gelten auf allen Wissensseiten gleich. Wo eine Aussage keinen Beleg trägt, steht das ausdrücklich dabei.

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