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Ein Fund: Was jetzt zu tun ist

Abstand halten, fotografieren, melden. Ein Nest selbst zu entfernen ist gefährlich und in aller Regel die falsche Entscheidung.

Niemals selbst entfernen. Ein Sekundärnest beherbergt mehrere tausend Tiere und wird aggressiv verteidigt. Die Entfernung gehört in die Hände sachkundiger Personen mit Schutzausrüstung und Spezialgerät [1].

Die drei Schritte

1

Abstand halten

Nicht erschüttern, nicht bewerfen, nicht mit Wasser bespritzen. Ruhe bewahren und den Bereich verlassen [1].

2

Aus sicherer Entfernung fotografieren

Ein Bildbeleg ist bei fast allen Meldestellen Voraussetzung [2]. Er verhindert außerdem, dass ein Nest der geschützten heimischen Hornisse zerstört wird.

3

Melden

An die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder das Meldeportal des Bundeslands und hier auf der Karte, damit andere in der Nähe es sehen [1].

Wo das Nest wahrscheinlich steht

Wer eine jagende Hornisse am Bienenstand sieht, hat das Nest meist in der Nähe. Messungen mit Funkchips ergaben einen Sammelradius von etwa einem Kilometer um das Nest; die Heimfindefähigkeit reicht bis fünf Kilometer, das ist aber der Ausnahmefall [3].

Was die Forschung zur Nestsuche sagt Funksender, Radar, Wärmebild und warum ein Richtmikrofon nicht hilft.

Wer entfernt, und wer zahlt

Auf privatem Grund trägt die Eigentümerin oder der Eigentümer die Verantwortung. Die Beseitigung sollte durch Fachleute erfolgen, Schädlingsbekämpfer oder dafür geschulte Imkerinnen und Imker [2].

Die Kostenfrage ist dabei mehr als eine Formalie. Solange jemand die Beseitigung selbst bezahlen muss, meldet er seltener, was ihn anschließend Geld kostet, und das Nest bleibt stehen. In mehreren europäischen Gemeinden wurde deshalb genau hier angesetzt. Luxemburg zahlt seit April 2026 eine gestaffelte Prämie: bis 50 Euro für ein frühes Primärnest, bis 100 Euro für ein fortgeschrittenes und bis 300 Euro für ein Sekundärnest, nur auf Privatgrundstücken und nur, wenn geschulte Fachleute die Arbeit machen [51]. Die Stadt Luxemburg beseitigt Nester kostenlos, auch auf Privatgrund, allerdings nur an leicht zugänglichen Stellen [52].

In Deutschland fördern die Länder, nicht die Kreise. Der Stand im Jahr 2026: Baden-Württemberg zahlt 60 Euro je Primärnest und seit September 200 Euro je Sekundärnest, abgewickelt über den Landesverband Badischer Imker [53]. Bayern zahlt 200 beziehungsweise 400 Euro [33], Nordrhein-Westfalen 150 beziehungsweise 300 Euro und knüpft die Förderung an eine Meldung im amtlichen Portal [34]. In Hessen trägt der Eigentümer die Kosten selbst. Wer in seiner Gemeinde etwas erreichen will, sollte diese Frage zuerst stellen.

Was man auf keinen Fall tun sollte

Selbst zerstören

Ein unfachmännisch zerstörtes Nest treibt die überlebenden Arbeiterinnen auseinander. Sie können in der Umgebung ein Notnest anlegen. Eine Untersuchung zur Nestbehandlung mit Aktivkohle beobachtete das in 3 von 145 Fällen, also 2,1 Prozent [15]. Dazu kommt die Stichgefahr: Ein Sekundärnest beherbergt mehrere tausend Tiere und wird aggressiv verteidigt [1].

Abspritzen oder anzünden

Wasser dringt nicht in die Nestkammern ein und macht die Tiere nur wütend. Feuer in einer Baumkrone oder an einem Gebäude ist offensichtlich gefährlich und in vielen Fällen zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit.

Insektizid aus dem Handel

Speziell gegen die Asiatische Hornisse ist in Deutschland kein Produkt zugelassen [54]. Entscheidend ist aber etwas anderes: Die Anwendung von Biozidprodukten gegen Wespen und Hornissen ist auf sachkundige berufsmäßige Verwender beschränkt. Für Privatpersonen ist sie nicht zulässig [54]. Fachleute arbeiten mit Spezialgerät und mit Produkten, die für diesen Zweck ausgelobt sind, oder, wo erprobt, mit Aktivkohle [15].

Was sich nicht belegen ließ

Quellen

  1. [1] Umweltbundesamt: Asiatische Hornisse
  2. [2] Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
  3. [3] Poidatz et al. 2018, Ecology and Evolution
  4. [15] Presuhn und Ernst 2026, Insects
  5. [33] Beewarned, Meldeplattform der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
  6. [34] LANUK NRW: Neobiota-Portal, Fundmeldung
  7. [51] Luxemburgisches Umweltministerium, 08.04.2026: Notfallplan mit Prämie bis 300 Euro je Nest
  8. [52] Stadt Luxemburg, 22.04.2026: kostenlose Nestbeseitigung bei leicht zugänglichen Nestern
  9. [53] Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Asiatische Hornisse, Management und Zuständigkeiten im Land
  10. [54] Umweltbundesamt: Häufige Fragen zu Bioziden gegen die Asiatische Hornisse, Stand 20.03.2026

Die Nummern gelten auf allen Wissensseiten gleich. Wo eine Aussage keinen Beleg trägt, steht das ausdrücklich dabei.

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